Ob nur einmalig, ab und zu mal oder regelmäßig – Sie entscheiden, ganz individuell und nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen, welches Leistungsangebot Sie von mir nutzen möchten.
Wir nehmen uns dann Zusammen ZEIT:
für Alltägliches: wie Einkaufsservice, kochen, backen, Spaziergänge, kleinere Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Arztbesuchen oder Behörden, Organisation von Terminen.
zum Reden, Schnacken, Klönen: zusammen schwelgen wir in Erinnerungen, schauen Fotoalben an oder reden über das aktuelle Zeitgeschehen. Ich höre Ihnen zu und unterhalte mich wertschätzend mit Ihnen.
zum Lachen und Weinen: Gemeinsames Lachen und Humor sind mir wichtig. Es schafft Vertrauen und lässt den einen oder anderen Tag doch etwas leichter sein. Als zertifizierte Trauerbegleiterin bin ich aber auch in den schwersten Stunden zuverlässig an Ihrer Seite. Ich begegne Ihnen mit viel Empathie, Geduld und Einfühlungsvermögen.
für Schönes und Kultur: Spaß und Spiel und ein bisschen Sport mit sanften Bewegungen; Gemeinsame Unternehmungen wie Kino, Theater, Café, Restaurantbesuche, Musicals.
Ein respektvolles Miteinander, Vertraulichkeit, Diskretion und Begegnungen auf Augenhöhe sind für mich absolute Selbstverständlichkeiten!
Vereinbaren Sie gerne ein erstes, kostenloses Kennenlerngespräch (max. 60 Minuten) mit mir, entweder bei Ihnen zu Hause oder auch an einem neutralen, öffentlichen Ort in Ahrensburg und Umgebung.
Sie erreichen mich telefonisch unter:
04102 – 888 39 28
oder per E-Mail unter:
mail@seniorenzeit-ahrensburg.de
Ich freue mich auf Sie!
Konditionen
Meine Dienstleistungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Alle Preisangaben sind Bruttoangaben und enthalten die gesetzliche MwSt., die nicht gesondert ausgewiesen wird (Umsatzsteuergesetz § 4 Nr. 14).
Da ich selbständig tätig bin, sind meine Rechnungen nach §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) von der Umsatzsteuer befreit.
Die Mindestauftragsdauer beträgt 60 Minuten.
Die Kosten für mehrtägige Urlaubsreisen mit Übernachtung beantworte ich auf Anfrage individuell.
Durch meine landesrechtliche Anerkennung kann ich bei Pflegegrad 1 über den monatlichen Entlastungsbetrag von zzt. 125,00 EUR und/oder ab Pflegegrad 2 über Verhinderungs,- und Kurzzeitpflege über die Pflegekassen abrechnen.
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